Страноведение немецкого языка

Автор работы: Пользователь скрыл имя, 06 Декабря 2011 в 18:43, курс лекций

Описание работы

Данное учебное пособие содержит лингвострановедческий материал, который поможет учащимся ближе познакомиться со страной изучаемого языка. Предлагаемый материал способствует созданию у студентов лексической базы, необходимой для последующей самостоятельной работы с материалами подобной тематики

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   чью-л.  работу 

zu (D) anleiten — приучать к ч-л., воспитывать в духе,

   побуждать  (к ч-л.)

Run I [ran] m -s, -s — 1. биржевая паника; паника в банке,

   массовое  изъятие вкладов 2) прогулка быстрым шагом

sich wandeln — изменяться; (in A) превращаться (во что-л.)

sich einstellen (auf A) — 1. являться; 2. начинаться, наступать

   (об оттепели; о кашле и т. п.) 3. ориентироваться,

   настраиваться  (на что-л.); приноравливаться (к чему-л.)

Auswertung f, -en — 1. использование 2. подведение итогов;   

    обобщение;  оценка (обстановки); обработка (данных);

Straffung f — усилие, укрепление

abwickeln I vt — 1. разматывать 2. улаживать, завершать,

    оканчивать, ликвидировать (коммерческое дело)

seine Sachen abwickeln — заканчивать свои дела

Integrität f = — 2.цельность, нравственная чистота (личности)

seine persönliche Integrität — его безупречность

auflisten vt j-m — навязывать хитростью (что-л кому-л.)

aufbringen vt — доставать (для какой-л. цели); иметь в 

    наличии;  мобилизовать (средства)

Betrag m -(e)s, …träge — сумма

Steuern aufbringen  — уплачивать налоги

Höchstdauer f — максимальный срок

    unterhalten vt — 1. поддерживать (огонь; знакомство и т. п.)     

    2. содержать, иметь на иждивении

Versicherungsschutz m — совокупность правовых отношений

    договора  страхования, страховая защита, страхование 

ermäßigen vt — уменьшать, снижать, понижать, сбавлять 

    (цены)

um zehn Prozent ermäßigen —уменьшить [снизить] на десять

    процентов  (цену, плату и т. п.)

Veranstaltung f –en — мероприятие, празднество, вечер, 

    утренник  и т. п.

Gremium n — орган; объединение; корпорация; комиссия,

    коллегия; комитет; учёный совет; собрание; консилиум

Proseminar n -s –е — просеминарий, вводный

    подготовительный  семинар, вводные подготовительные 

    упражнения

Erlangung f, -en — достижение, получение

Klausurarbeit f — экзаменационная (классная) работа

be¦inhalten* vtканц. содержать, охватывать

urteilsfähig a — компетентный

Bestehen n –s — существование

das 25jährige Bestehen — 1. двадцатипятилетие 2. настаивание

    (auf D на чём-л.)

Vergabe f =, -n — передача (государственных) заказов

    (фирмам); сдача подрядов

handwerklich a — ремесленный, кустарный

der Erwerb handwerklicher Fertigkeiten — освоение (приёмов 

    и  навыков) (какого-л.) ремесла

öffentliche Hand f — органы государственной власти

Zuwendung f -en ассигнование, отчисление, ссуда, пособие,  

    пожертвование  юр. дарение

  übernehmen vt — 1. получать, принимать (заказ, груз и т. п.)  

      2. брать на себя (руководство, ответственность)

  zusätzliche Ausgaben in den Staatshaushalt übernehmen

      включить в государственный бюджет дополнительные

      расходы

  Rechtsanspruch m  — претензия 
 

                     Thema IV: Österreich  

                                 

    Österreich. Die Republik Österreich ist ein Bundesstaat. Der Bundesstaat wird gebildet aus den selbständigen Bundesländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Wien ist zugleich auch die Bundeshauptstadt und außerdem noch die Landeshauptstadt des Bundeslandes Niederösterreich. Jedes der neun Bundesländer wählt seinen Landtag und wird von einer Landesregierung verwaltet, an deren Spitze der vom Landtag gewählte Landeshauptmann steht. Die Zahl der Abgeordneten der Landtage wird nach der Einwohnerzahl der einzelnen Bundesländer errechnet. Den Landesregierungen unterstehen als Verwaltungsbehörden die Bezirkshauptmannschaften, die von ernannten Beamten geführt werden, und die Gemeindeverwaltungen, die gewählten Gemeinderäten verantwortlich sind. Die Gemeinderäte wählen die Bürgermeister der Städte, Märkte und Dörfer. (In Wien mit seinem Doppelstatus ist der Bürgermeister der Stadt zugleich der Landeshauptmann, und als Landesregierung fungieren die 14 Stadträte, die von den Abgeordneten des Stadtparlamentes — Gemeinderat Wien beziehungsweise Landtag des Bundeslandes Wien — gewählt werden.) In ihren Befugnissen sind die Landtage und die Landesregierungen der einzelnen Bundesländer weitgehend von der Bundesregierung und der Zentralverwaltung abhängig.

    Das österreichische Parlament besteht aus zwei Häusern, dem Nationalrat und dem Bundesrat, die die gesetzgebenden Körperschaften sind. Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten, und der Bundesrat aus 62 Mitglieder (der die Interessen der Bundesländer wahrnimmt), die auf Grund der geheimen Stimmabgabe in 25 Wahlkreisen des Landes nach dem Proportionalsystem gewählt werden. Der Bundesrat stellt die Länderkammer des österreichischen Parlaments dar. In den Bundesrat entsenden die Bundesländer  Abgeordnete (58), die von den Landtagen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der einzelnen Länder gewählt werden. Jedes im Nationalrat beschlossene Gesetz muß dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt werden. National- und Bundesrat bilden zusammen die Bundesversammlung. Ihr obliegt die Amtseinführung des Bundespräsidenten sowie die Beschlussfassung über eine Kriegserklärung. Die Verfassung erlaubt Volksbegehren und Volksabstimmungen.

     Die vollziehende Gewalt üben der Bundespräsident und die Bundesregierung aus. Der Bundespräsident wird für sechs Jahre gewählt. Er vertritt die Republik nach außen, er beruft den Nationalrat zu seinen Sessionen ein, er schließt die Sitzungsperioden des Parlaments, er ernennt den Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag die übrigen Minister der Bundesregierung.

    Die Geschicke Österreichs werden vom Ballhausplatz in Wien aus gelenkt. Denn die Präsidentschaftskanzlei am Ballhausplatz Nr. 1 ist der Amtssitz des Bundespräsidenten, und im Bundeskanzleramt am Ballhausplatz Nr. 2 kommen die Mitglieder der Bundesregierung zu ihren Beratungen zusammen. Am Dr. Karl Renner-Ring Nr. 3 hingegen, im Parlament, halten die Abgeordneten zum Nationalrat sowie die Mitglieder des Bundesrates ihre Sitzungen ab und beschließen die Gesetze.

      Die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920, die ihre heute geltende Fassung im Jahre 1929 erhalten hat, und die am 1. Mai 1945 in Kraft gesetzt wurde, stellt fest: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volke aus." In dem Grundgesetz über die Rechte der Staatsbürger wird die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verkündet. Als unzulässig werden alle Differenzierungen „in Ansehung der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse, des Bekenntnisses, der Rasse und der Sprache" erklärt. In der Bundesverfassung heißt es auch, daß die öffentlichen Ämter für alle Staatsbürger „gleich zugänglich" sind. In Wirklichkeit ist Österreich jedoch ein Staat, in dem die besitzenden Klassen de facto Vorrechte genießen und den leitenden Beamtenapparat des Staates stellen. Die von der Bundesverfassung verkündete „Gleichheit" wird durch die Ungleichheit des Besitzes und durch die sich daraus ergebenden Privilegien eingeschränkt.  

    Politische Parteien, Gewerkschaften.

    Als in den letzten Märztagen 1945 die Sowjetische Armee die Befreiung Österreichs von der faschistischen Herrschaft begann, nahmen schon im April 1945 die demokratischen Parteien ihre Tätigkeit wieder auf. Die beiden Arbeiterparteien, die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) und die Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ) arbeiteten anfangs zusammen und haben zu diesem Zwecke ein Kontaktkomitee gebildet..

    Die Kommunistische Partei Österreichs — gegründet am 3. November 1918 — befand sich in den Jahren 1933—1945 in der Illegalität. Seit 1945 bis 1959 hatte die KPÖ ihre Mandatare im Parlament.

    Die Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ) — 1945 gegründete Nachfolgepartei der reformistischen Sozialdemokratischen Partei Österreichs. Ihr Presseorgan: „Arbeiter-Zeitung".

    Die Österreichische Volkspartei (ÖVP)1945 als Nachfolgerin der ehemaligen Christlich-Sozialen Partei gegründet. Sie vertritt die Interessen der Großbourgeoisie und Großgrundbesitzer und ist eng mit dem Vatikan verbunden.

    Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) — 1955 gegründet als Nachfolgerin der 1949 gegründeten neonazistischen Partei — „Verband der Unabhängigen" (VdU),

    Die sogenannte Freiheitliche Partei Österreichs, die von den amtlichen

Kreisen als „nationalliberale" Partei bezeichnet wird, wird von den progressiven und patriotischen Kräften des Landes mit dem Prädikat „Weder freiheitlich noch österreichisch" bewertet, weil sie eine rechtsextreme Sammelpartei für neonazistische und deutsch-nationale Elemente ist, die den Begriff der selbständigen Nation verwerfen. Pressorgan: „Neue Front".

    Regierungsparteien sind die konservative Österreichischen Volkspartei (ÖVP) sowie das Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ), das sich 2005 von der rechtspopulistischen Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) abspaltete. Die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ), die Grünen und die FPÖ sind in der Opposition. An der Spitze der Landesregierungen der Bundesländer steht der vom Landtag gewählte Landeshauptmann. Es gibt drei oberste Gerichte: Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Oberster Gerichtshof (für Zivil- und Strafsachen).

      Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) — vereinigt 16 Fachgewerkschaften (Bau-, Metallarbeiter usw.). Der Gewerkschaftsbund und die ihm angeschlossenen Gewerkschaften sind überparteiliche Organisationen/ Innerhalb der Gewerkschaften bilden die Angehörigen der verschiedener politischen Parteien und die parteilosen Gewerkschaftsmitglieder Fraktionen, die von der Leitung des ÖGB anerkannt sind. Es gibt eine sozialistische Fraktion, eine Fraktion des Arbeiter-und Angestelltenbundes (eine Organisation der Volkspartei) und die Fraktion für gewerkschaftliche Einheit im ÖGB, in der die Sozialisten eine aktive Tätigkeit entfalten.

    Die führende Rolle im Gewerkschaftsbund gehört der Sozialistischen Partei Österreichs  (SPÖ).  

     Wahlrecht und Wahlsystem

    Laut Verfassung der Republik besitzen das aktive Wahlrecht alle österreichischen Staatsbürger männlichen und weiblichen Geschlechtes, die am Stichtag der Wahlen das 19. Lebensjahr überschritten haben. Wählbar sind Männer und Frauen, die älter als 25 Jahre sind.

   Die Parlamentswahlen werden in Österreich alle 4 Jahre ausgeschrieben, Der österreichische Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten, die auf Grund der geheimen Stimmabgabe in 25 Wahlkreisen nach dem Proportionalsystein gewählt werden. Diese 25 Wahlkreise sind zu 4 Wahlkreisverbänden zusammengefaßt. Der Aufteilung, wie viele Mandate in einem bestimmten Wahlkreis vergeben werden können, liegt das Ergebnis der letzten Volkszählung zugrunde.

     Die Ermittlung der Mandatsverteilung erfolgt in zwei Verfahren. Zuerst werden die sogenannten Grundmandate verteilt. Dabei bleiben noch für diese oder jene Partei abgegebenen Stimmen, die aber zum Erhalten eines Mandats nicht ausreichen. Das sind die sogenannten Reststimmen, die dann von den einzelnen Wahlkreisen an den Wahlkreisverband weitergeleitet werden. Hier verteilt man im zweiten Verfahren die Restmandate. Anspruch auf diese Restmandate können nur jene Parteien erheben, die in irgendeinem Wahlkreis mindestens ein Grundmandat erreicht haben. Das System des Grundmandats benachteiligt die kleineren Parteien, denn diesen fällt es schwer, in einem Wahlkreis soviel Stimmen auf sich zu vereinigen, daß es zu einem Grundmandat ausreicht. Die Gesamtzahl der für eine kleinere Partei abgegebenen Stimmen im ganzen Land kann die für ein Grundmandat benötigte Zahl der Stimmen um ein Mehrfaches übertreffen. Wenn diese Partei aber im ersten Ermittlungsverfahren kein Grundmandat erhalten hat, so verfallen alle Stimmen, die sie bekommen hat. So wird in Wirklichkeit das Proportionalwahlrecht durch das bestehende Wahlsystem mit seinen Klauseln entstellt.

    Gesetzliche Wahlpflicht besteht in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Steiermark, wo Wahlberechtigte, die sich der Stimmabgabe entziehen, mit Geldstrafen zu rechnen haben. Die Wahlzeiten sind in den Bundesländern von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, doch um 17 Uhr endet in ganz Österreich die Wahlzeit.

Im Wahllokal gibt der Wahlberechtigte Name und Anschrift an, legitimiert sich und erhält vom Wahlleiter den amtlichen Stimmzettel, sowie das Wahlkuvert. In der Stimmzelle durchkreuzt er auf dem Stimmzettel den Kreis neben jener Partei, die er zu wählen gedenkt. Nachdem der Kreis angekreuzt worden ist, steckt der Wahlberechtigte den Stimmzettel in das Wahlkuvert und übergibt dieses dem Wahlleiter, der es sofort in die Wahlurne zu legen hat.

    Um 17 Uhr werden alle Wahllokale geschlossen und die Wahlkommissionen beginnen mit der Stimmenzählung.

   Nachdem die Wahlergebnisse bekanntgegeben werden, tritt die Bundesregierung zurück und der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler, der mit der Bildung eines neuen Kabinetts beauftragt wird.

    Auf Grund des Wahlrechtes wird auch der Bundespräsident gewählt. Die Bundespräsidentschaftswahlen finden alle 6 Jahre statt, so daß  die Amtszeit des Bundespräsidenten sechs Jahre beträgt.

    Bevölkerung und die Sprache

    Von den rund 7 Millionen Einwohnern des Landes sind rund 97 % Österreicher, die sich zum Deutsch als Muttersprache bekennen, während wenig mehr als 3% anderer Volkszugehörigkeit sind. Unter den nationalen Minderheiten sind Südslawen zu nennen, die aus zwei ethnischen Gruppen bestehen: die Kroaten, die vorwiegend (rund 25 Tausend Menschen) in Burgenland leben, und die Slowenen, die im Süden Kärntens und in Steiermark beherbergt sind.

    In Burgenland gibt es noch eine magyarische Minderheit, während Tschechen und Slowaken vorwiegend in Wien wohnen.

  Die Österreicher, die sich der deutschen Hochsprache (Literatursprache) in österreichischer Ausprägung bedienen, deutsche (bairisch-österreichische) Mundarten sprechen, bilden eine eigenständige. Nation — die österreichische Nation mit eigener Geschichte und Kultur.

                   

    Sprache. Deutsch in Österreich.  

       Der Österreicher ist sofort zu erkennen, wenn er redet. Tonfall, Rhytmus, Aussprache und Wortschatz heben ihn aus allen übrigen deutschsprachigen Menschen heraus. Es ist nicht nötig, hier die österreichischen Besonderheiten systematisch darzustellen. Wir wollen nur die allgemeine Situation des Deutschen in Österreich in seinem Verhältnis zum Binnendeutschen schildern.

    In Österreich haben sich — wie in der Schweiz und im süddeutschen Raum — die Mundarten sehr gut erhalten, und im Alltag wird gewöhnlich auch nur Mundart gesprochen.

     Für den Österreicher ist die Schriftsprache daher eine „sprachliche Festtagskleidung". Er verwendet sie nur beim Schreiben, im Gespräch mit einem Ausländer, als Vortragssprache und überall dort, wo er sich gewählter und vornehmer ausdrücken will. (Dieses Nebeneinander von Mundart und Schriftsprache wird auch in der österreichischen Dichtung als Stilmittel angewendet. Es setzt allerdings beim Lesen ein nicht geringes Maß an Einfühlungsvermögen voraus.) In den Städten ist die Hochsprache natürlich mehr im Gebrauch als auf dem Land. Diese scharfe Trennung der beiden Sprachebenen, das strenge Auseinanderhalten von Mundart und Hochsprache, die funktionale „Unterbelastung" der Hochsprache hat noch eine andere Auswirkung. Da die Hochsprache meist nur eine „bessere" Sprache ist („sprachliche Festtagskleidung"), wird sie auch weniger „abgenützt". Der Deutsche kennt diese scharfe Trennung nicht. Daher gelangen im Binnendeutschen umgangssprachliche Wörter leichter in die Hochsprache als in Österreich. Hierher gehört auch eine recht interessante sprachliche Erscheinung, die man als „schriftsprachliche Überbildungen" nennen kann. Dem Österreicher fällt auf, daß viele Formen, die er in der Mundart gebraucht, in der Hochsprache eine andere Form haben, z. B. das Ekk die Ecke, der Schneck — die Schnecke, der Butta die Butter. Nun gibt es aber schriftsprachliche Wörter, die in der Form den österreichischen mundartlichen gleich sind. Manche Leute glauben deshalb, man müsse auch diese Wörter in eine „schriftsprachliche" Form bringen, die es aber gar nicht gibt. So kommt z. B. das Wort Abwasch (Spülbecken) in der gleichen Form in der Hochsprache und in der Mundart vor. Man kann aber vereinzelt Abwäsche lesen. Aus dem gleichen Grund wird oft Kohlrabi vielleicht wegen des -i als mundartlich empfunden und durch Kohlrübe ersetzt, obwohl dieses Wort in der Hochsprache etwas ganz anderes bezeichnet. Das Wort schauen ist in Österreich besonders landläufig und ersetzt oft das Wort sehen, z. B. in Österreich — gut ausschauen, binnend gut aussehen. Doshalb gilt das Wort sehen oft vornehmer als schauen. Gelegentlich wird daher der Zuschauer zum Zuseher, obwohl es im Binnendeutschen auch Zuschauer heißt: ein dichtes Spalier von Zusehern, statt ein dichtes Spalier von Zuschauern.

    Die Literatursprache (Hochsprache, Schriftsprache), die in Österreich gebraucht wird, unterscheidet sich vom Binnendeutschen durch eine ganze Reihe von nationalen sprachlichen Besonderheiten im Wortbestand, in der Semantik der Wörter, in der Wortbildung, in der Morphologie und Syntax, in der Aussprache und Orthographie. Diese Besonderheiten gelten als die sprachliche Norm der Österreicher und sind in den einschlägigen Wörterbüchern registriert. In ihrer Gesamtheit bilden sie die nationale Eigenartig-keit, des Hochdeutschen in Österreich.

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